Unter die Denkmalpflege fallen alle Massnahmen (künstlerisch, handwerklich), welche Kulturdenkmäler erhalten sollen. Sie wird durch jene rechtlichen Auflagen, welche unter den Denkmalschutz fallen, sichergestellt.
In der Schweiz begann die öffentliche Denkmalpflege etwas später als im Ausland. Sie fand ihren Anfang im Laufe des 19. Jahrhunderts. 1915 wurde eine ausserparlamentarische Kommission gegründet, welche ab 1917 landesweit als Expertengruppe denkmalpflegerische Unternehmen begleitete.
Heute sind in aller Regel die Kantone für die Begleitung denkmalpflegerischer Projekte zuständig. Bundesexperten werden nur noch eingeschaltet, wenn es sich um Objekte handelt, welche auf Bundesebene geschützt sind. In diesen Fällen subventioniert auch der Bund das besagte Projekt.
Ob ein bestimmtes Objekt geschützt ist, kann man bei der Gemeinde oder dem Kanton in Erfahrung bringen. Wenn sich herausstellt, dass das Objekt unter schützenswert/erhaltenswert oder sogar unter Denkmalschutz fällt, muss vor dem eigentlichen Baubeginn eine ausgiebige Recherche gemacht werden. Dabei wird festgestellt, wann das Objekt gebaut wurde und welche Interventionen bisher
erfolgt sind. Diese Informationen findet man im Archiv bei der kantonalen (oder kommunalen) Denkmalpflegestelle.
Danach wird ein Konzept erarbeitet, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Es sind ein Denkmalpfleger, ein Restaurator (dieser macht auch eine Farben– / Oberflächenuntersuchung) und Unternehmer, welche Erfahrung haben mit alten Objekten, involviert. Dabei ist zum einen entscheidend, was von der Bauherrschaft verlangt wird. Das heisst: Soll einfach eine Pflege der Oberfläche erfolgen (z.B. Reinigung) oder braucht es eine tiefergehende Intervention? Zum anderen ist auch der Zustand des Objektes relevant. Dabei soll die Frage beantwortet werden, welche Interventionen nötig sind, um das Objekt an die nächste Generation zu übergeben.
Wie sieht es mit der Finanzierung aus?
Die kantonalen Denkmalpflegestellen (ggf. auch der Bund) sprechen je nach Möglichkeit und Objekt einen Beitrag zur Sanierung/Pflege des geschützten Objektes zu. Der Beitrag deckt 10% bis 20% der Kosten (kann stark variieren). Die restlichen Kosten müssen von der Bauherrschaft getragen werden.
Die Vergabe der Arbeiten erfolgt in aller Regel durch eine öffentliche Ausschreibung. Das heisst, jedes Bauunternehmen, welches die geforderten Qualifikationen erfüllt, kann sich mit einer Offerte bewerben.
Während der Restaurierung kann es sein, dass beispielsweise alte Malereien oder dergleichen zum Vorschein kommen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die mit der Arbeit betrauten Personen sensibilisiert sind und denkmalpflegerische Erfahrungen mitbringen. Ansonsten können verdeckte und unbekannte Kulturschätze verloren gehen.
Die Ausbildung als Gipser/Trockenbauer ist eine gute Grundvoraussetzung, um später an denkmalgeschützten Objekten zu arbeiten. Dazu bedarf es jedoch einer zusätzlichen Ausbildung (beispielsweise als Stuckmeister). Aber auch nach erfolgter Weiterbildung ist es unerlässlich, Erfahrungen zu sammeln, um entsprechende Objekte mit der nötigen Sorgfalt behandeln zu können.
Auch zur Vereinbarung von Denkmalpflege und Nachhaltigkeit können Kompromisse eingegangen werden. Natürlich gibt es gewisse Grenzen. Bei schützendenwerten Kalkputze muss eine kontrollierte natürliche Luftfeuchtigkeit des Raumes berücksichtig werden. Die Karbonatisierung des Kalkputzes kann stattfinden wenn der Luftfeuchtigkeits-Umtausch Gewehrleistet ist. Nicht jede (nachhaltige) Heizung gewährleistet dieses geforderte Luftklima.